Beitragskassierung 2022
Die Kassierungen finden am 26. März jeweils von 14.00 bis 17.00 Uhr
im "Altstadtstübchen", Ruppiner Str. statt.
Auf Grund von Corona sind kurzfristige Änderungen möglich. Bitte beachten Sie die Aushänge.
Hier können auch Fischereiabgabemarken für 40,- bzw. 12,- € erworben werden.
Die Gesamtmitgliedsbeiträge werden unter Berücksichtigung der durch den LAVB und dem KAVO festgelegten Abführungsbeträge erhoben.
Zur Berücksichtigung sozialer Belange unserer Mitglieder wird eine Sozialregelung beibehalten. Unter die Sozialregelung fallen Mitglieder mit einem Nettoeinkommen unter 850 €, dass bei der Kassierung durch Vorlage einer Einkommensbescheinigung nachzuweisen ist unabhängig ob das Mitglied berufstätig, Rentner oder arbeitslos ist.
Mitglieder ohne DAFV - Angelberechtigung |
57,- € | |
mit Sozialregelung | 48,- € | |
Mitglieder mit DAFV - Angelberechtigung | 83,- € | |
mit Sozialregelung | 74,- € | |
Kinder und Jugendliche | bis 14 Jahre | 19,50 € |
bis 18 Jahre | 22,- € | |
mit Fischereischein A | 27,- € | |
Mitglieder mit Doppelmitgliedschaft | mit Vorlage der Angelmarke vom Hauptverein | 17,- € |
Sondermitglieder | ||
mit DAFV-Angelberechtigung | 83,- € | |
Kinder und Jugendliche | 27,- € | |
Fördernde Mitglieder | 40,- € | |
mit Sozialregelung | 32,- € |
Sondermitglieder sind auswärtige inaktive Mitglieder (ohne Vereinsaktivitäten).
Fördernde Mitglieder sind Nichtangler, die den Verein unterstützen und am Gemeinschaftsleben teilhaben wollen.
Der Mitgliedsbeitrag ist bis zum 31. März des laufenden Kalenderjahres fällig. Die Kassierungen erfolgen jeweils am letzten Samstag von Januar bis März. Ort der Kassierung im Schaukasten oder im Internet erfragen. Bei Neueintritt ist der Mitgliedsbeitrag sofort mit Erhalt der Angelberechtigung und des Mitgliedsausweises zu zahlen.